Glossar: Operatorenkatalog - Die Bedeutungen von Wörtern in Aufgabenstellungen
Immer wieder taucht die Frage auf: Was genau ist zu tun, wenn es heißt, man soll etwas erläutern, analysieren oder gar beschreiben?
. Vor allem bei Klassenarbeiten und Klausuren ist es wichtig, dieAufgabe nicht zu verfehlen.
Hier ist der offizielle Operatorenkatalog des Landes Baden-Württemberg für die Fächer Gemeinschaftskunde, Geographie, Geschichte und Wirtschaft. Selbstverständlich gelten sie auch in vielen anderen Fächern, wie z.B. Deutsch.
- nennen
- Entweder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen oder Kentnisse ohne Materialvorgabe anführen.
- herausarbeiten
- Informationen und Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen, wiedergeben und/oder gegebenenfalls berechnen.
- beschreiben
- Wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend und schlüssig wiedergeben.
- charakterisieren
- Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen.
- erstellen
- Sachverhalte inhatlich und methodisch angemessen graphisch darstellen und mit fachsprachlichen Begriffen beschriften (z.B. Fließschema, Diagramm, Mind Map, Wirkungsgefüge).
- darstellen
- Strukturen und ZUsammenhänge beschreiben und verdeutlichen.
- analysieren
- Materialien pder Sachverhältnisse systematisch und gezielt untersuchen und auswerten.
- einordnen, zuordnen
- Sachverhalte, Vorgänge begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stelen.
- begründen
- Komplexe Grundgedanken argumentativ schlüssig entwickeln und im Zusammenhang darstellen.
- erklären
- Informationen durch eigenes Wissen und eigene Einsichten begründet in einen Zusammenhang stellen (z.B. Theorie, Modell, Gesetz, Regel, Funktionszusammenhang).
- erläutern
- Sachverhalte im Zusammenhang beschreiben und anschaulich mit Beispielen oder Belegen erklären.
- vergleichen
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis formulieren.
- überprüfen
- Vorgegebene Aussagen bzw. Behauptungen an konkreten Sachverhalten und innerer Stimmigkeit messen.
- beurteilen
- Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen im Zusammenhang auf ihre Stichhaltigkeit bzw. Angemessenheit prüfen und dabei die angewandten Kriterien nennen.
- bewerten
- Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen beurteilen, eine persönliche Stellungnahme abgeben und dabei die eigenen Wertmaßstäbe offen legen.
- erörtern
- Zu einer vorgegebenen Problemstellung durch Abwägenvon Für- und Wider-Argumenten ein begründetes Urteil fällen.
- gestalten
- Sich produkt-, rollen-, bzw. adressatenorientiert mit einem Problem durch Entwerfen z.B. von Reden, Streitgesprächen, Strategien, Beratungsskizzen, Szenarien oder Modellen auseinandersetzen.