„Sie haben sich für die oben genannte Gesellschaft im Unternehmensregister identifiziert.
Wir konnten bisher weder für die Rechnung noch für die Zahlungserinnerung(en) einen Zahlungseingang feststellen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind bei einer ausbleibenden Zahlung den Vorgang an das Bundesamt für Justiz zur Vollstreckung weiterzuleiten“

Diese Nachricht habe ich vor einigen Monaten bekommen, seitdem Funkstille. Die ursprüngliche Rechnung hatte ich angefochten mangels Masse. Bin mal gespannt, was da noch kommt und werde diesen Beitrag dann bearbeiten.

Eine Antwort

  1. Vorsicht vor gefälschten Mahnungen im Namen des Bundesanzeiger Verlags. Betrüger versenden Phishing-Mails oder -Briefe, die zur Zahlung von „Jahresgebühren“ für das Unternehmensregister oder zur Aktualisierung von Daten im Transparenzregister auffordern. Wahre Schreiben vom Bundesanzeiger Verlag sind seriös, während Betrugsversuche oft an falschen Absenderadressen (z. B. „B. Anzeiger Verlag“), fehlenden persönlichen Ansprechpartnern oder der Aufforderung zum Klicken auf verdächtige Links zu erkennen sind. Warnsignale: Unübliche Rechnungen mit fehlerhaften Absenderdaten, Drohungen mit „Verwaltungsstrafen“ und Aufforderungen zur Zahlung per E-Mail.Maßnahmen: Keine Links anklicken, keine Anhänge öffnen und keine Zahlungen leisten. Prüfen Sie die Absenderadresse auf der offiziellen Website des Bundesanzeigers.Phishing-Opfer: Falls Daten eingegeben wurden, ändern Sie sofort Ihre Passwörter.Seriöse Gebühren: Die offizielle jährliche Gebühr für das Transparenzregister beträgt seit 2024 ca. \(19,80\) EUR. Echte Schreiben vom Bundesamt für Justiz bezüglich des Ordnungsgeldverfahrens (§ 335 HGB) kommen auf offiziellem Postweg, nicht per E-Mail, und enthalten präzise Angaben. 

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