Immer wieder werde ich gefragt, wie das mit den Familienvereinen funktioniert. In einer Blogreihe werde ich hierzu ein bisschen mehr Einblicke gewähren.

Teil 1: Geht das überhaupt und was bringt es mir?

Die Grundlage ist ganz einfach, dass ein Verein nicht gemeinnützig sein muss, sondern auch eigennützig sein kann. Eine Körperschaft hat außerdem viele Vorteile wenn man dies bei der Gestaltung geschickt einsetzt. Die Rechtsformen Verein und Stiftungen im Speziellen sind ganz besonders steuerbegünstigt.

Die Vorteile und Möglichkeiten zeigen sich in mehreren Bereichen:

  • Extrem niedrige Kosten und Gebühren
  • Steuerfreibetrag für Erträge
  • Niedrige Steuersätze
  • steuerfreie private Spähre
  • getrenntes Vermögen, sicher vor Pfändung
  • generationenübergreifender Vermögenserhalt
  • Holdingprivileg für Tochtergesellschaften wie eine VV-GmbH
  • Einsatz als einziehender Minderheitsgesellschafter
  • Parken und Vererbung auch von immateriellen Rechten möglich
  • Mitgliedervorteile wie z.B. günstiger Wohnraum
  • Gemeinsame Bewirtschaftung von Ressourcen
  • Umgehung der gesetzlichen Erbfolge
  • Keine teuren Treuhänder nötig, alles in Eigenverwaltung
  • uvm

Sinnvolle Einsatzmöglichkeit sehe ich daher vor allem für die Kapitalbildung einer bürgerlichen Mittelschicht, die entweder durch Verzicht einiges an Gehalt auf die Seite legt (und z.B. im Kapitalmarkt investiert) oder zum Betreiben eines „Side-Hustles“, bei dem moderate Nebeneinkünfte zu erwarten sind, die man aber ungern auf BAFöG, Gehalt oder Rente angerechnet sehen möchte. Alles was innerhalb der Körperschaft erwirtschaftet wird und bleibt, unterliegt extrem niedrigen Abzügen.

Was ist überhaupt ein Familienverein? Das wird in den Weisungen der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR R E 1.2 zu § 1 ErbStG) genauer geklärt. Sobald ein Viertel der beherrschenden Mitglieder deutliche Vorteile aus dem Vermögen der Körperschaft ziehen, dann ist von einer Bejahung auszugehen.

Warum hat man davon noch nie gehört? Deutlich bekannter sind Stiftungen, weil man dort schnell große bestehende Vermögen parken kann. Die Vorgehensweise mittels eines Familienvereins nutzen aber durchaus auch Vermögende Unternehmer und Adelsstämme, weil sich dort auch gezielt die Nachfolge regeln lässt. Anders als eine Stiftung ist ein Verein etwas dynamischer, kann jederzeit durch die Mitglieder an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.

Am Ende verhält es sich wie eine kleine Stiftung die aber wachsen kann. Ausschüttungen sind durchaus möglich, auch wenn für bestimmte Fälle eine Genossenschaft das bessere Mittel der Wahl sein könnte.

Besonders spannend ist das Konstrukt zur Sicherung von Sperrminoritäten oder Immobilienschaukeln ohne dass man hierfür Ehegatten einsetzen müsste. So lassen sich Anteile an Firmen und Immobilien absichern, dass keine Dritten an die Werte heran kommen.

Nächtes Mal gehe ich auf die Nachteile ein

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