Immer wieder werde ich gefragt, wie das mit den Familienvereinen funktioniert. In einer Blogreihe werde ich hierzu ein bisschen mehr Einblicke gewähren und die kursierenden Mythen zerstören.
Teil 1: Geht das überhaupt und was bringt es mir?
Die Grundlage ist ganz einfach, nämlich dass ein Verein nicht unbedingt gemeinnützig sein muss sondern auch eigennützig sein kann. Eine Körperschaft hat außerdem generell viele Vorteile, zum Beispiel im Steuerrecht und zur Asset Protection wenn man sie bei der rechtlichen Gestaltung geschickt einsetzt. Speziell die Rechtsformen Verein, Stiftung und Genossenschaft genießen etliche Sonderstellungen, die aber kaum bekannt sind. Die Reichen machen es mit ihren Schlupflöchern vor, wir können es abkupfern. Bei großen Vermögen wird meist direkt eine Stiftung eingesetzt. Es gibt dennoch einige bekannte Unternehmerfamilien die seit vielen Jahrzehnten die Rechtsform eingetragener Verein nutzen.
Vorteile und Möglichkeiten zeigen sich in verschiedensten Bereichen:
- Extrem niedrige Kosten und Gebühren
- steuerfreie private Sphäre, keine gewerbliche Pflichteinstufung als Betriebsvermögen wie bei eG, AG, GmbH, UG
- Niedrige Steuersätze und Steuerfreibetrag für kommerzielle Erträge
- Nutzung von Steuergefällen durch Verschiebung der Wertschöpfung
- getrenntes Vermögen: sicher vor Pfändung; keine persönliche Zurechnung
- Ausschüttungen sind zeitlich gezielt steuerbar und auf verschiedenen Wegen möglich
- Die Körperschaft kann selber Gelder für familieninterne Belange ausgeben, somit ist eine Ausschüttung nicht nötig
- Mitgliedervorteile wie z.B. günstiger Wohnraum
- generationenübergreifender Vermögenserhalt
- Holdingprivileg für Tochtergesellschaften genau wie eine VV-GmbH, Steuersatz beim Verein jedoch unter 1%
- Einsatz als einziehender Minderheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft
- Abschirmung vor Pflegefällen, Haftungsfällen, Scheidung
- Einsatz als Trust damit die Kids nicht mit dem vorgezogenen Erbe durchbrennen
- Gemeinsame Bewirtschaftung von Ressourcen, auch zur Auslagerung von Betriebsmitteln aus dem Hauptgeschäft
- Nur sehr wenige Publizitätspflichten
- Parken und Vererbung auch von immateriellen Rechten möglich
- Umgehung der gesetzlichen Erbfolge
- Als Komplementär einer Kommanditgesellschaft einstzbar
- Strategischer Einsatz zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Umgehung gesetzlicher Schranken
- Keine teuren Treuhänder nötig, alles in Eigenverwaltung
- Positives Image bei Verhandlungen
- Vorsorglich handeln für künftige Gesetzesnovellen, bei denen Privatleute gegenüber Körperschaften benachteiligen werden
- uvm
Sinnvolle Einsatzmöglichkeit sehe ich daher vor allem für die Kapitalbildung einer bürgerlichen Mittelschicht, die entweder durch Verzicht einiges an Geld auf die Seite legt (und z.B. im Kapitalmarkt investiert) oder zum Betreiben eines „Side-Hustles“, bei dem moderate Nebeneinkünfte zu erwarten sind, die man aber ungern auf BAFöG, Gehalt oder Rente angerechnet sehen möchte. Alles was innerhalb der Körperschaft erwirtschaftet wird und bleibt, unterliegt extrem niedrigen Abzügen.
Was ist überhaupt ein Familienverein? Das wird in den Weisungen der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR R E 1.2 zu § 1 ErbStG) genauer geklärt. Sobald ein Viertel der beherrschenden Mitglieder deutliche Vorteile aus dem Vermögen der Körperschaft ziehen, dann ist von einer Bejahung auszugehen.
Warum hat man davon noch nie gehört? Deutlich bekannter sind Stiftungen, weil man dort schnell große bestehende Vermögen parken kann. Die Vorgehensweise mittels eines Familienvereins nutzen aber durchaus auch Vermögende Unternehmer und Adelsstämme, weil sich dort auch gezielt die Nachfolge regeln lässt. Anders als eine Stiftung ist ein Verein etwas dynamischer, kann jederzeit durch die Mitglieder an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.
Am Ende verhält es sich wie eine kleine Stiftung die aber wachsen kann. Ausschüttungen sind durchaus möglich, auch wenn für bestimmte Fälle eine Genossenschaft das bessere Mittel der Wahl sein könnte.
Besonders spannend ist das Konstrukt zur Sicherung von Sperrminoritäten oder Immobilienschaukeln ohne dass man hierfür Ehegatten einsetzen müsste. So lassen sich Anteile an Firmen und Immobilien absichern, dass keine Dritten an die Werte heran kommen.
Nächtes Mal gehe ich auf die Nachteile ein. Außerdem kann man unternehmerisch mit eingetragenen Vereinen noch viel mehr wilde Dinge anstellen.
Update Juni 2026: Ich habe eine Whatsapp Gruppe erstellt wo man sich austauschen kann zu den Themen Zugriffsschutz, Körperschaften (e.V., e.G., LLC, Stiftung, GmbH, …), Sozialversicherungsrecht, Erbfolge, Wegzug, … https://chat.whatsapp.com/HN7TpWmYUUi8YyMiWmUX90 (‚Asset Protection für Deutsche‘)
Soll ich mal ein Webinar zum Thema veranstalten? Welche Anwendungsfälle interessieren dich am meisten? Gerne schreiben an webinarinteresse2026@dermarki.de oder per Telegram @Mark345678 oder unten kommentieren
Ich finde das Thema sehr gut. Familienverein als Holding plus Vermögensschutz. Leider kenne ich mich mit Vereinen nicht so toll aus um als Fachmann zu gelten. Vielleicht hat jemand eine Satzung dazu.